Die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (FOS G. u. S.) führt zur allgemeinen Fachhochschulreife. Sie bereitet auf das Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule vor und bietet die Möglichkeit zum Einstieg in die gehobene Beamtenlaufbahn. Darüber hinaus berechtigt sie zum Besuch einer Fachschule (Sozialpädagogik / Heilerziehungspflege).
Dann besuchen Sie uns am Tag der offenen Tür, der immer am 1. Samstag im Februar in unserer Schule angeboten wird. Hier können Sie sich von Lehrerinnen und Lehrern aber auch von Schülerinnen und Schülern unseres Bildungsganges in Einzelgesprächen beraten lassen. Für weitere Informationen stehen Frau Schmitz (Abteilungsleiterin), Frau Willems (Bildungsgangleiterin) und das gesamte Lehrerteam der Fachoberschule Gesundheit und Soziales gerne bereit.
Anmelden können Sie sich elektronisch über www.schueleranmeldung.de.
Bitte fügen Sie der Anmeldung den Anmeldungsvordruck, Ihren aktuellen Lebenslauf, ein aktuelles Lichtbild und eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses / Halbjahreszeugnisses über den erfolgreichen Abschluss des Mittleren Abschlusses (Fachoberschulreife) bei.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 sind
- der Mittlere Abschluss (Fachoberschulreife) oder die Versetzung in die
gymnasiale Oberstufe nach der Klasse 9 und
- der Nachweis einer Praktikantenstelle in einer Einrichtung des Sozialwesens
(eine Liste mit geeigneten Einrichtungen erhalten Sie im Sekretariat bzw. steht unten auf dieser Seite zum Download bereit).
Wichtig:
Wenn im Rahmen des Praktikums mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, muss ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 2 BZRG bei der Einrichtung vorgelegt werden! Bitte warten Sie mit der Beantragung auf unsere Zusage, wir werden Ihnen einen entsprechenden Antrag zukommen lassen.
Kosten:
- Eigenanteil für Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz und
- die Kostenübernahme der einwöchigen Studienfahrt (Erlebnispädagogik im
Ahrtal) zu Beginn der Klasse 12 (ca. 240,00 Euro)
- die Jahrgangsstufe / Klasse 11 umfasst theoretischen Unterricht (1,5 Tage / Woche
bzw. 12 Schulstunden) und eine praktische Grundbildung (3,5 Tage / Woche bzw.
26,5 bis 28 Praktikumsstunden) in einer von uns bzw. der Bezirksregierung
genehmigten Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens, vorzugsweise im
Kreis Düren.
- die Jahrgangsstufe / Klasse 12 wird als Vollzeitschulform mit 34 Stunden Unterricht
in der Woche organisiert. 2 dieser Stunden können als selbstorganisiertes
Selbstlernen in den Stundenplan eingebunden werden.
Jahrgangsstufe / Klasse 11: Jahrgangsstufe / Klasse 12:
a) berufsbezogener Bereich: a) berufsbezogener Bereich:
- Erziehungswissenschaften - Erziehungswissenschaften
- Psychologie - Psychologie
- Englisch - Englisch
- Mathematik - Mathematik
- Biologie oder Physik oder Chemie
- Gesundheitswissenschaft
- Informatik
- Wirtschaftslehre
- Englisch
b) berufsübergreifender Bereich b) berufsübergreifender Bereich
- Deutsch / Kommunikation - Deutsch / Kommunikation
- Religionslehre - Religionslehre
- Politik / Gesellschaftslehre - Politik / Gesellschaftslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
In allen Fächern können Klausuren geschrieben werden! Genaue Informationen über Berichte und Klausuren erhalten Sie von Ihrer Klasssenlehrerin bzw. den einzelnen Fachlehrerinnen.
Um in die Jahrgangsstufe / Klasse 12 zu gelangen, benötigen Sie den erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe / Klasse 11 und die Bescheinigung Ihrer Praktikumsstellen über ein ordnungsgemäß absolviertes Praktikum.
Die Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe / Klasse 12 wird in den Fächern
- Mathematik,
- Englisch,
- Deutsch / Kommunikation und
- Erziehungswissenschaften oder Psychologie
in Form von Klausuren durch die Schülerinnen und Schüler abgelegt.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Praktukantinnen und Praktikanten sollen die Arbeitsbereiche und die Organisationsformen der Sozialpädagogik, der Sozialarbeit und der Kranken- und Altenpflege kennenlernen.
Das Praktikum beginnt am 01. August eines Jahres und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Es findet in der Regel an 3,5 Tagen in der Woche statt und umfasst eine Wochenarbeitszeit von maximal 28 Stunden (in unterrichtsfreier Zeit 40 Stunden). Die Schülerinnen und Schüler gehen auch während der Schulferien in ihren Praktikumsstellen zur Arbeit. Ihre Urlaubsansprüche regelt der jeweilige Praktikumsvertrag bzw. wird durch das Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Die Praktikumsstelle bescheinigt am Ende des Praktkums die ordnungsgemäße Erfüllung des Praktikums. Diese benötigen Sie, um für die Oberstufe zugelassen zu werden.
Wir empfehlen Ihnen nach einem halben Jahr die Praktikumsstelle zu wechseln, da Sie somit einen größeren Einblick in das weite Arbeitsfeld des Bildungsganges erhalten.