Ab dem 1. August 2023 bietet das Nelly-Pütz-Berufskolleg die Ausbildung in der Fachschule für Heilerziehungspflege praxisintegriert an (PIA Heilerziehungspflege). Heilerziehungspfleger*innen sind Fachkräfte für die Assistenz, Erziehung, Bildung, Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersgruppen mit Behinderung und/oder psychischen Erkrankungen. Sie begleiten behinderte und psychisch erkrankte Menschen in vielfältigen Einrichtungen wie z.B. in Wohnheimen, Werkstätten, Kindertagesstätten, in Kliniken und in Tagesstätten.
Für die Ausbildung suchen wir Interessierte, die gerne mit behinderten und psychisch erkrankten Menschen arbeiten möchten. Voraussetzung dafür sind eine Fachoberschulreife und eine mindestens zweijährige Ausbildung, z. B. im Bereich Kinderpflege/Sozialassistenz oder der erfolgreiche Besuch der Fachoberschule Soziales und Gesundheit. Abiturienten können die Ausbildung nach einem nur sechswöchigen Praktikum zum 1. August 2023 beginnen. Die Ausbildung umfasst drei Jahre in Kooperation mit Einrichtungen der Behindertenhilfe in Düren und Umgebung. Die Arbeit in den Einrichtungen wird für die Auszubildenden durch ein tarifgebundenes Gehalt finanziert und kann durch Aufstiegsbafög ergänzt werden.
Weitere Informationen und Beratung ab jetzt bei
Heike Monjean und Sandra Keuter
Heilerziehungspfleger*innen sind nach erfolgreichem Abschluss im gesamten Bereich der Behindertenhilfe tätig.
Sie arbeiten u. a. in
Die praxisintegrierte Ausbildung umfasst drei Jahre. Es findet eine Verzahnung zwischen Theorie und Praxis statt:
1. bis 3. Halbjahr: 2 Tage Praxis/ 3 Tage Schule
4. bis 6. Halbjahr: 3 Tage Praxis/2 Tage Schule
Das 3. Ausbildungsjahr schließt mit dem Fachschulexamen (3 schriftliche Prüfungen) und der fachpraktischen Prüfung (Kolloquium) ab, deren Bestehen zur Berufsbezeichnung staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in berechtigt.
Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden (mit zusätzlicher Prüfungs-leistung und erfolgreichem Berufsabschluss).
Es wird ein Praktikums-/Ausbildungsvertrag in einer anerkannten Einrichtung der Behindertenhilfe oder zunächst die vom Träger unterschriebenen Ausbildungsabsichtserklärung benötigt.
Der Vertrag beginnt in der Regel am 1. August des Jahres, unabhängig vom Zeitpunkt des ersten Schultages.
Schulische Voraussetzungen:
und
oder
oder
oder
Elektronisch über www.schueleranmeldung.de.
Zur Anmeldung sind vorzulegen:
Es ist notwendig neben der Bewerbung bei der Schule auch für den Träger der Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen.
Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Behindertenhilfe im Kreis Düren und in angrenzenden Kreisen erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen.
Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss VOR Beginn der Ausbildung die Kooperationsvereinbarung unterschreiben. Bei Trägern, die dies schon getan haben, ist ein erneutes Einreichen nicht mehr nötig. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen AUSBILDUNGSVERTRAG nachweisen.
Das Praktikantenentgelt für die Studierenden orientiert sich an der jeweils gültigen Ordnung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten.
Lernmittelfreiheit, ergänzende Ausbildungsförderung in Form von Aufstiegsbafög (www. aufstiegsbafoeg.de) sowie Fahrtkostenerstattung erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Rahmen der Ausbildung entstehen durch Exkursionen/Kurse Kosten von ca. 150 Euro.
Frau Keuter (Bildungsgangleiterin): Sandra.Keuter@176485.nrw.schule
Frau Monjean (Abteilungsleiterin): Heike.Monjean@176485.nrw.schule