Die praxisintegrierte Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher (PIA) erfolgt in einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis und setzt eine kooperative Zusammenarbeit zwischen der Fachschule für Sozialpädagogik und den Einrichtungen voraus. Durch die enge Verzahnung entstehen Rückkopplungsprozesse zwischen fachtheoretischer und fachpraktischer Ausbildung, die neue Chancen und Möglichkeiten eröffnen.
Erzieher / innen sind in der vorschulischen Erziehung, Schulkindbetreuung, der Jugendarbeit sowie der Heimerziehung tätig.
Sie arbeiten u.a. in:
- Kindertagesstätten
- Horten und offenen Ganztagsschulen
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Kinderheimen
- Jugendwohnheimen
- Hilfen zur Erziehung
Aufnahmevoraussetzungen:
Man benötigit einen Praktikums-/Ausbildungsvertrag in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung
oder zunächst, die vom Träger unterschriebenen Ausbildungsabsichtserklärung (zum Download auf dieser Seite)
Der Vertrag beginnt in der Regel am 1. August des Jahres, unabhängig vom Zeitpunkt des ersten Schultages
sowie
· Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine nicht einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und ein einschlägiges berufliches Praktikum; mindestens 240 Stunden in Teilzeit oder 6 Wochen in Vollzeit.
oder
· Allgemeine Hochschulreife und ein einschlägiges berufliches Praktikum; mindestens 6 Wochen in Vollzeit oder 240 Stunden in Teilzeit
oder
· Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, Klasse 11 und Klasse 12 (Fachhochschulreife)
oder
· Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer:
o Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
Fachrichtung Kinderpfleger/in (BFS)
oder
o Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
Fachrichtung Sozialassistent/in (BFS)
oder
· Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen (Fachhochschulreife) APO-BK Anlage C
Zur Anmeldung sind vorzulegen:
- Anmeldevordruck
- Lebenslauf
- aktuelles Lichtbild
- beglaubigte Kopie des Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnisses
- ggf. Nachweis über die 240 Stunden einschlägiges Praktikum
- Ausbildungsvertrag oder Ausbildungsabsichtserklärung (ohne diesen Nachweis ist eine Aufnahme in die Fachschule nicht möglich!)
- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis (Dieses bitte erst nach der Zusage der Schule beantragen! Es muss am ersten Schultag erneut vorgelegt werden, das Ausstellungsdatum darf dabei drei Monate nicht überschreiten.)
Dauer:
Drei Jahre praxisintegrierte Ausbildung:
1. bis 3. Halbjahr: 2 Tage Praxis / 3 Tage Schule
4. bis 6. Halbjahr: 3 Tage Praxis / 2 Tage Schule
Träger:
Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen.
Bisher arbeiten in dieser Ausbildungsform folgende Träger mit uns zusammen
- AWO Kreis Düren e.V.
- Kinderbetreuung Kreismäuse AöR
- Profinos gem. GmbH
- Genossenschaft der Cellitinnen zur heiligen Gertrud
- Trägerverein Tageseinrichtungen Merzenich
- Kirchengemeindeverband St. Franziskus Düren Nord
- Educare Bildungskindertagesstätte gGmbH
- Lebenshilfe Düren
- Stadt Düren
- Stadt Kerpen
- AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
- AWO Regionalverband Rhein Erft& Euskirchen e.V.
- Gemeinde Kreuzau
- AWO KiTa Sonnenschein, Vettweiß-Gladbach
Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss VOR Beginn der Ausbildung die auf dieser Seite zum Download bereitstehende KOOPERATIONSVEREINBARUNG unterschreiben. Bei Trägern, die dies schon getan haben, ist ein erneutes Einreichen nicht mehr nötig. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen AUSBILDUNGSVERTRAG nachweisen (Muster ebenfalls zum Download auf dieser Seite).
Bewerbung beim Träger:
Es ist nötig, neben der Bewerbung bei der Schule, auch für den Träger der Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen.
Vergütung
Das Praktikantenentgelt für die Studierenden orientiert sich an der jeweils gültigen Ordnung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen / Praktikanten.
Mögliche Abschlüsse:
Das 3. Ausbildungsjahr schließt mit dem Fachschulexamen (3 schriftliche Prüfungen) und der fachpraktischen Prüfung (Kolloquium) ab, deren bestehen zur Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Erzieherin / Erzieher berechtigt.
Fachhochschulreife kann erworben werden (mit zusätzlicher Prüfungsleistung und erfolgreichem Berufsabschluss).
Ansprechpartner/innen
Regina Laufer
Abteilungsleiterin
Email: Regina.Laufer@nelly-puetz-bk.nrw.schule
Anna-Kathrin Kever
Bildungsgangleiterin
Email: Anna-Kathrin.Kever@nelly-puetz-bk.nrw.schule
Die Fachschule für Sozialpädagogik ist auch in der PiA-Form anerkannter Maßnahmenträger. Sie können also auch mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit an dieser Maßnahme teilnehmen (Umschulung).